Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 (4) Steuerberatungsgesetzes das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen angeboten oder durchgeführt.Die erforderlichen Angaben lt. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 12.03.2010 sind an jedem Standort der bilanzfabrik öffentlich zugänglich und einsehbar.